IMPRESSUM
Alternatives Jugendzentrum Leisnig e.V.
Chemnitzer Straße 103b
04703 Leisnig, Deutschland
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Verantwortlicher Ansprechpartner für den Webauftritt:
Johann Preiß
+49 (0)34321 299733
ajz-leisnig@riseup.net
www.leisnig-ajz.de
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Angaben gemäß § 5 TMG und § 55 RStV
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Allgemeine Informationspflichten
(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten: den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen auch den Namen des Vertretungsberechtigten, Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post, soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde, das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer, soweit der Dienst in Ausübung eines Berufes im Sinne des Artikels 1 der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 22) oder eines sonstigen reglementierten Berufes im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 2005/36/EG angeboten wird, die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören, die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist, die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und wie diese zugänglich sind, in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes besitzen, die Angabe dieser Nummer, in Fällen, in denen sie eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer, bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung zusätzlich das Stamm- oder Grundkapital, und, wenn nicht alle Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen.
(2) Weitergehende Informationspflichten nach anderen Vorschriften bleiben unberührt.
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§ 55 RStV - Informationspflichten und Pflichten zur Anbieterkennzeichnung
(1) Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, habenden Namen und die Anschrift sowie bei juristischen Personen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten.
(2) Anbieter von journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten haben zusätzlich einen Verantwortlichen mit Angabe des Namens und der Anschrift zu benennen. Verantwortlich kann nur sein, wer unbeschränkt geschäftsfähig ist und seinen ständigen Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Staatsvertrages hat.
(3) Weitergehende Informationspflichten nach anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt.
Dieser Paragraph legt fest, welche Informationen von Anbietern von Telemedien und journalistisch-redaktionellen Angeboten auf ihren Websites bereitgestellt werden müssen.